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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für die Erbringung von Dienstleistungen von [KI-
    STRATEGIUM], Thomas Schwittlich, Altenklosterstraße 27, 57583 Mörlen, E-Mail:
    thomas.schwittlich@ki-strategium.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen
    Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

     

    1. Allgemeines

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung
    von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

    1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

    1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
    Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der
    Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern
    erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des
    Auftraggebers zuwiderläuft.

    1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text-
    oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im
    Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

    1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden,
    erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

     

    2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

    2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger
    Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

    Erbringung von
    Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere Entwicklung, Anpassung und
    Implementierung KI-gestützter Softwarelösungen, Beratung zu Einsatzmöglichkeiten von KI-
    Technologien, Erstellung und Optimierung KI-generierter Inhalte sowie Schulungen und Workshops zum
    praktischen Einsatz von KI-Systemen.

    2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer
    und dem Auftraggeber.

    2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit
    größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten
    Regeln und Erkenntnissen.

    2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß
    geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen
    Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie
    die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und
    bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner
    Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den
    Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

     

    3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke
    der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte
    vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der
    Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist
    der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der
    Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

     

    4. Vergütung

    4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

    4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten
    bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei
    aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die
    erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

    4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach
    Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb
    von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

     

    5. Haftung / Freistellung

    5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund
    uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit
    diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer
    fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
    Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird.
    Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur
    Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
    Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
    regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
    Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine
    Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

    5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von
    jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des
    Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

     

    6. Vertragsdauer und Kündigung

    6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen
    Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

    6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen
    Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm
    überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des
    Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran
    ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind
    Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur
    bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen
    die Löschung schriftlich zu bestätigen.

     

    7. Vertraulichkeit und Datenschutz

    7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem
    Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet
    sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den
    vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich
    unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

    7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der
    Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die
    Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

     

    8. Schlussbestimmungen

    8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    CISG.

    8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
    AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

    8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der
    Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit
    erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des
    Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

    8.4 Sofern der Auftraggeber
    Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
    ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des
    Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
    ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

    8.5 Der Auftragnehmer ist
    berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung,
    Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung
    einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen
    vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in
    der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
    Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den
    Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die
    Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des
    Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.