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Heizöl- & Nebenkosten-Rechner

Verbrauch aus Tankständen ermitteln, Nebenkosten gegen die Vorauszahlung rechnen und eine prüffähige Muster-Abrechnung erzeugen – inklusive Rechtslage und Belege-Checkliste.

Heizöl 14457 Strom Nebenkosten
Vorbefüllt mit anonymen Beispieldaten – zum Ausprobieren.

Eingabe

Ihre Zahlen
Objekt & Zeitraum
Heizöl · Tankstände
Anfangsbestand = Restöl im Tank zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Preis = Einkaufspreis dieser Restmenge (aus der letzten Rechnung; falls unbekannt, Preis der ersten Nachtankung eintragen).
Endbestand = am Stichtag abgelesener / gepeilter Tankinhalt. Verbrauch = Anfangsbestand + Nachtankungen − Endbestand.
Weitere umlagefähige Nebenkosten (pro Jahr)
Nur Positionen eintragen, die im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind. Die CO₂-Gutschrift mindert Ihre Heizkosten (Stufenmodell nach CO₂KostAufG).
Vorauszahlung

Ergebnis

Live
60 %
Voraussichtliche Nachzahlung
0,00 €
Diese Muster-Abrechnung wird live aus Ihren Eingaben im Reiter Rechner erzeugt. Sie zeigt Aufbau und Pflichtangaben einer prüffähigen Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
Allgemeine Erklärungen & Empfehlungen aus der Praxis – ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls hilft ein Mieterverein oder eine Fachkanzlei.
1 Wer bezahlt und beschafft das Heizöl?

Grundregel bei Vorauszahlung

Ist im Mietvertrag eine Betriebskosten-Vorauszahlung für Heizung vereinbart (bei Ihnen 300 €/Monat), liegt die Beschaffung des Heizöls grundsätzlich beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Der Vermieter muss die Beheizbarkeit sicherstellen – auch dann, wenn Sie einmal nicht zahlen sollten.

Abgerechnet wird am Jahresende der tatsächliche Verbrauch, nicht der Einkauf. Ihre 300 €/Monat sind eine Abschlagszahlung, die verrechnet wird.

Mögliches Wunsch-Szenario: selbst tanken

Bei einem allein vermieteten Haus (Ein-/Zweifamilienhaus) sind Sie und der Vermieter frei, das individuell zu vereinbaren. Möglich ist z. B. eine Nettokaltmiete von (zum Beispiel) 1.200 € + Selbstbeschaffung des Öls durch Sie.

Wichtig: Das ist eine Änderung des Mietvertrags und braucht das Einverständnis beider Seiten – einseitig geht es nicht. Am besten schriftlich als Nachtrag.

2 So wird der Ölverbrauch korrekt berechnet

Die Formel

Anfangsbestand + Nachtankungen − Endbestand = Verbrauch

Eine Abrechnung, die nur die gekaufte Ölmenge ansetzt (also einfach „3.000 Liter getankt“), ohne Anfangs- und Endbestand zu dokumentieren, gilt in der Regel als nicht prüffähig. Der abgelesene Tankstand am Stichtag gehört üblicherweise dazu.

Welcher Preis? (FIFO)

Liegt Öl aus mehreren Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen im Tank, gilt das First-in-First-out-Prinzip: Zuerst wird das ältere (oft günstigere) Öl verbraucht und abgerechnet. Der teurere Rest bleibt als Bestand liegen.

Der Restbestand am Jahresende wird bewertet und ins nächste Jahr vorgetragen – er darf Ihnen nicht als „verbraucht“ berechnet werden.

Besonderheit Einfamilienhaus: Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung (mit der 50–70 %-Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten und Pflicht zu Wärmezählern) greift dort, wo eine zentrale Heizung mehrere Nutzer versorgt und der Verbrauch verteilt werden muss. Bewohnen Sie das gesamte Haus allein, gibt es nichts zu verteilen: Sie tragen 100 % des tatsächlichen Heizverbrauchs. Eine aufwändige Verteilerschlüssel-Rechnung entfällt – dafür ist die saubere Tankstand-Dokumentation umso wichtiger.

CO₂-Kosten seit 2023: Bei Öl-/Gasheizungen muss sich der Vermieter über ein Stufenmodell (nach kg CO₂ pro m² und Jahr) an den CO₂-Kosten beteiligen – je schlechter die energetische Qualität des Hauses, desto höher sein Anteil. Diese Gutschrift sollte in Ihrer Abrechnung auftauchen und mindert Ihre Heizkosten.
3 Grundsteuer & weitere Nebenkosten

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine „öffentliche Last des Grundstücks“ und nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart ist (wenn „Betriebskosten“ als umlagefähig vereinbart sind). Dann darf sie – meist einmal jährlich über die Nebenkostenabrechnung – auf Sie umgelegt werden.

Bei Inklusiv-/Bruttomiete ist eine separate Umlage nicht zulässig. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Steht dort nichts zur Grundsteuer, kann sie nicht nachträglich auf Sie abgewälzt werden.

Was gehört sonst noch dazu?

Über die Heizkosten hinaus können – bei entsprechender Vereinbarung – u. a. anfallen:

  • Grundsteuer (siehe links)
  • Wasser / Abwasser, Niederschlagswasser
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Gebäudeversicherung (Wohngebäude, Haftpflicht)
  • Schornsteinfeger, Heizungswartung
  • ggf. Gartenpflege, Betriebsstrom
Tipp: Fragen Sie die Hausverwaltung, welche dieser Posten bei Ihnen tatsächlich umgelegt werden und ob dafür eigene Vorauszahlungen gedacht sind – sonst droht am Jahresende eine Sammel-Nachzahlung (z. B. für die Grundsteuer).
4 Formalien & Fristen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

Fristen & Ablauf (übliche Praxis)

  • 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei Ihnen sein. Danach kann der Vermieter i. d. R. keine Nachzahlung mehr verlangen (ein Guthaben müsste er aber weiter auszahlen).
  • Sie haben ab Zugang 12 Monate Zeit, inhaltliche Einwendungen zu erheben.
  • Belegeinsicht sollten Sie zeitnah (Faustregel ~30 Tage) verlangen.

Pflichtangaben einer prüffähigen Abrechnung

  • Abrechnungszeitraum & Objekt/Nutzer
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten je Position
  • Anfangs- und Endbestand des Öltanks + Nachtankmengen
  • errechneter Verbrauch und angesetzter Preis
  • Verteilerschlüssel (bei Ihnen: 100 %)
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
  • klar ausgewiesenes Ergebnis (Nachzahlung/Guthaben)
1 Belege-Checkliste für die Jahresabrechnung

Diese Unterlagen sollte die Hausverwaltung vorhalten und Ihnen auf Verlangen zur Einsicht in die Originalbelege zeigen. Abhaken, was Ihnen vorliegt:

      Belegeinsicht: Sie haben ein voraussetzungsloses Recht, die Originalbelege (Öl-Rechnungen, Lieferscheine, Wartungs-/Versicherungsrechnungen, Grundsteuerbescheid) einzusehen. Kopien müssen bei normalen Mietverhältnissen nicht zugesandt werden – Einsicht (auch Abfotografieren) genügt.
      2 Selbst tanken vs. Verwaltung tankt – Entscheidungshilfe

      Variante A · Sie tanken selbst

      • Volle Flexibilität: Sie tanken, wenn der Ölpreis günstig ist
      • Keine jährliche Heizkosten-Nachzahlung, keine Abschläge
      • Klare Kosten: z. B. 1.200 € Kaltmiete + Ihre Öl-Rechnungen
      • Umstellung des Mietvertrags nötig (Zustimmung Vermieter)
      • Vorfinanzierung: eine Tankfüllung kann 3.000–4.000 € kosten
      • Restöl-Frage beim Auszug 2028 vertraglich regeln

      Variante B · Verwaltung tankt (Status quo)

      • Kein eigener Aufwand, keine Vorfinanzierung
      • Ggf. Sammelbestellung/größeres Volumen → evtl. etwas besserer Preis
      • Sie zahlen den vom Vermieter gewählten Preis/Zeitpunkt
      • Jährliche Abrechnung + mögliche Nachzahlung
      • Weniger Transparenz, Belegeinsicht nötig
      Realistische Einordnung zum Mengenvorteil: Ein 4.000-Liter-Tank ist bereits eine „normale“ Liefergröße. Der Rabattvorteil zwischen 3.000 L und einer noch größeren Sammelbestellung liegt meist nur bei wenigen Cent pro Liter. Der Hebel „Sammelbestellung der Verwaltung“ ist also real, aber klein – die Flexibilität beim Timing (tanken im Preistief) wiegt für Sie vermutlich schwerer.
      3 Formulierungshilfe für die Hausverwaltung

      „Sehr geehrte Damen und Herren, wir würden die Heizöl-Versorgung des Hauses [Ihre Adresse] gerne selbst übernehmen, um flexibel bei günstigen Ölpreisen tanken zu können. Wir schlagen vor, die Miete auf die Nettokaltmiete von 1.200 € umzustellen und die Ölbeschaffung sowie Heizungswartung im beiderseitigen Einvernehmen neu zu regeln. Alternativ bitten wir für die bisherige Handhabung um eine prüffähige Jahresabrechnung mit Anfangs- und Endtankstand sowie Belegeinsicht. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie über andere Objekte ein größeres Abnahmevolumen bündeln, von dem wir profitieren könnten.“

      Diesen Text können Sie kopieren und anpassen.

      Vorläufige Prognose – noch keine endgültige Position. Diese Werte stammen aus Ihren eigenen Zählerablesungen (Ihres Stromzählers). Der Strom läuft über Ihren eigenen Liefervertrag und ist nicht Teil der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Die Hochrechnung dient nur als Anhaltswert für die zu erwartenden Jahreskosten.

      Zählerstände

      Anbieter
      Ablesungen (Datum · Zählerstand in kWh)
      Datum als TT.MM.JJJJ. Tausenderpunkte („11.760“) sind erlaubt. Neue Ablesung einfach unten ergänzen – die Prognose aktualisiert sich sofort.
      Tarif & Prognose
      Ihren echten Arbeits- und Grundpreis finden Sie auf Ihrer Strom-Jahresrechnung.

      Prognose

      vorläufig
      Voraussichtliche Stromkosten / Jahr
      Verbrauch je Ablese-Zeitraum
        Schätzung – keine verbindliche Steuerberechnung. Die Grundsteuer wird seit 2025 je Bundesland unterschiedlich berechnet. Wählen Sie Ihr Bundesland – den exakten Betrag entnehmen Sie Ihrem Grundsteuerbescheid.

        Eingabe

        bundesweit
        Variante A · exakt (empfohlen)
        Steht Ihr Grundsteuermessbetrag auf dem Bescheid, ist „Messbetrag × Hebesatz" bundesweit exakt. Hebesatz nennt Ihre Gemeinde (Suche: „Hebesatz Grundsteuer B [Ort]").
        Variante B · Schätzung über Bodenrichtwert
        Wird nur genutzt, wenn oben kein Messbetrag steht – vor allem für Bodenwert-Länder.

        Ergebnis

        Schätzung
        Grundsteuer B pro Jahr (Schätzung)

        Zwei Wege zum Wert

        Am genauesten ist der Messbetrag von Ihrem Bescheid × Hebesatz. Ohne Bescheid liefert die Bodenrichtwert-Schätzung eine Hausnummer (vor allem in Bodenwert-Ländern).

        Was Sie prüfen sollten

        Ob die Grundsteuer überhaupt umgelegt werden darf, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab („Betriebskosten"). Den exakten Jahresbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid.

        Schätzung. Wasserpreise unterscheiden sich stark je Gemeinde – tragen Sie die Werte Ihres Versorgers ein (Trink- und Abwasserpreis stehen auf Ihrer Wasserrechnung). Warmwasser-Energie ist hier nicht enthalten (läuft über die Heizung).

        Eingabe

        Haushalt
        Deutscher Schnitt ~127 L pro Person und Tag (Duschen, WC, Küche, Waschen).
        Nach versiegelter Dach- und Hoffläche. Auf 0 setzen, wenn nicht umgelegt.

        Ergebnis

        Schätzung
        Verbrauch = Personen × L/Tag × 365 ÷ 1000. Kosten = m³ × (Trink + Abwasser) + Grundgebühr + Niederschlag.

        So ein Tool für Ihr Unternehmen?

        Dieser Rechner ist ein kostenloser Vorgeschmack. KI Strategium entwickelt maßgeschneiderte Web-Apps im Corporate Design – Kalkulatoren, interne Werkzeuge, Kunden-Tools – schnell per VIBE Coding und komplett DSGVO-konform. Solche Lösungen sind sonst kostenpflichtig; hier dürfen Sie sie unverbindlich ausprobieren und gerne weitergeben.

        Unverbindlich anfragen →
        Hinweis: Dieses Tool liefert eine strukturierte Orientierung und rechnet clientseitig in Ihrem Browser – keine Datenübertragung. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Prüfung Ihres konkreten Mietvertrags wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Mietrecht.